Neue Fahrzeugvorschriften 2019: Töfflifahrer brauchen nur noch Velohelm, Autos importieren wird einfacher

auto-frau_cc_Erwin_Wodicka-Fotolia_17274869_XS


Der Schweizer Bundesrat hat neue Bestimmungen für den Strassenverkehr erlassen, die mehrheitlich ab dem 1. Februar 2019 gelten. Unter anderem genügt für Töffli neu ein Velohelm, neue Autos mit einer EU-Genehmigung können ohne Vorführen in der Schweiz zugelassen werden, Krankenwagen sollen neu in der Nacht leise ohne Sirene nur mit Blaulicht unterwegs sein und es wird ein digitaler Fahrtenschreiber für Lastwagen eingeführt. Alle Details finden Sie im Artikel:

Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 21.11.2018 beschlossenen Verordnungsanpassungen umfassen folgende Bereiche:

Velohelm genügt für alle Mofas

Fahrerinnen und -fahrer herkömmlicher Töffli (Motorfahrräder bis 30 km/h ohne Tretunterstützung) können künftig wählen, ob sie einen Motorrad- oder einen Velohelm tragen wollen. Damit werden die Töffli gleich behandelt wie die schnellen E-Bikes. Zudem dürfen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h neu einen zweiten Platz für eine erwachsene Person aufweisen, somit werden E-Bikes-Tandem erlaubt.

Vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung

In der EU genehmigte neue Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km gefahren sind, sollen künftig durch Einreichen ihrer elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zum Verkehr zugelassen werden, ohne beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden zu müssen. Diese Vereinfachung kann erst später eingeführt werden, denn das elektronische Datenformat der EU liegt erst 2020 vor. Die Daten können von den Behörden des Bundes und der Kantone deshalb heute noch nicht elektronisch verarbeitet werden, aber das kommt sobald die EU soweit ist.

Endlich Stille: Blaulicht ohne Wechselklanghorn bei Nacht

Blaulichtfahrzeuge sollen auf dringlichen Fahrten bei Nacht das Blaulicht ohne Wechsel­klanghorn verwenden dürfen, solange sie nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen oder nicht ein besonderes Vortrittsrecht beanspruchen. Dies verbessert die Nachtruhe für lärmgeplagte Strassenanwohner. Dass Einsatzfahrzeuge, ganz alleine unterwegs zu einem Einsatz auf der Autobahn, die nächtliche Stille in verschlafenen Dörfern zerreisst und alle Anwohner aus dem Schlaf trompetet, düften ab 1. Februar der Vergangenheit angehören.

Neue Fahrtschreiber Vorschriften 2019 an EU angepasst – Kontrolle der Daten per Funk möglich

Zeitgleich zur EU werden die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz  eingeführt. Fahrtschreiber dienen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Chauffeur. Die neuen Fahrtschreiber der EU verfügen über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Polizist erhalten die Möglichkeit, für die Triage bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abzufragen. Lastwagen und Reisecars, die ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassen werden, müssen zwingend mit dem neuen Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge dürfen mit den bereits eingebauten Fahrtschreibern weiter verkehren.

Weiterentwicklung der Vorschriften für Traktoren und neue Abgasvorschriften

Die neuen Vorschriften für Traktoren und deren Anhänger entsprechen denjenigen der EU. Sie betreffen insbesondere die Bremssysteme und dienen dazu, die Zahl der Verkehrsunfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu senken. Die Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge, Traktoren und gewisse Transportfahrzeuge mit auf 30 km/h begrenzter Höchstgeschwindigkeit werden um die neue, strengere Abgasstufe V der EU erweitert. Sie beinhaltet ähnlich strenge Grenzwerte wie die Norm EURO VI für Lastwagen.

Die meisten Änderungen gelten ab 1. Februar 2019

Alle Änderungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft. Ausser einigen Anforderungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die erst ab dem 1. Mai 2019 gelten. Die Bestimmung über die vereinfachte Verkehrszulassung von neuen Fahrzeugen mit elektronischer EU-Übereinstimmungsbescheinigung wird wie oben erwähnt in Kraft gesetzt, sobald die EU das Datenformat definiert hat und Bund und Kantone die Daten informationstechnisch verarbeiten können.

Quelle: Admin.ch Schweizer Bundesrat