Wasserstoff-Antrieb: Schweizer Schiffe dürfen nun umweltfreundlich angetrieben werden

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Künftig dürfen Schiffe statt mit Diesel auch mit Erdgas, Wasserstoff, Holzpellets oder ähnlichen Energieträgern angetrieben werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Revision der Schiffbauverordnung verabschiedet.

Wasserstoff nun in der Schifffahrt erlaubt

Bisher waren Brennstoffe wie Erdgas und Wasserstoff aus Sicherheitsüberlegungen nicht für den Antrieb von Passagierschiffen zugelassen. Diese Bestimmung der Schiffbauverordnung aus dem Jahr 1994 verhinderte unter anderem die Nutzung verschiedener klimafreundlicher Brennstoffe. Mit der Verabschiedung der Revision der Schiffbauverordnung hat der Bundesrat heute die Ausgangslage geändert. Künftig sind sogenannte „besondere Energieträger" zugelassen, wenn die betroffenen Unternehmen die geltenden Regeln der Technik in diesem Bereich einhalten. Ausserdem werden vom zuständigen Personal ausreichende Fachkenntnisse verlangt.

Notfallkonzepte für die Schifffahrt

Die neue Schiffbauverordnung verpflichtet die Unternehmen weiter, innerhalb von drei Jahren Notfallkonzepte zu erarbeiten. Bei Übungen hat sich gezeigt, dass in einigen Fällen nicht genügend Ressourcen vorhanden oder Abläufe nicht ausreichend eingespielt waren, um Notfälle an Bord von Passagierschiffen zu bewältigen.

Verschiedene Unternehmen haben ihr Angebot von Fahrten in der Winterzeit erheblich ausgebaut, wobei im Winter See-Rettungskräfte oft nur eingeschränkt verfügbar sind. Die Unternehmen weisen in den Notfallkonzepten nach, wie sie Notfälle mit eigenem Personal und Material bewältigen bzw. auf welche externen Rettungskräfte sie zurückgreifen können und wie diese bei der Bewältigung eines Notfalls eingebunden werden. Zusammen mit Vertretern der Schifffahrts-Unternehmen, der Polizei und den Rettungskräften hat das BAV hierzu einen Leitfaden ausgearbeitet.

Quelle: Der Bundesrat
Bild: zsg.ch

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