Selbstbestimmungs Initiative 2016 eingereicht: Oberster Gesetzgeber soll das Schweizer Volk bleiben!


Sogar Christoph Blocher half beim Tragen der Unterschriften-Kisten mit. 

Werbung
InternetGrafik.com Webdesign Grafik Textildruck

Die SVP hat am Freitag, den 12. August 2016 exakt 116'709 Unterschriften für die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ eingereicht. Oberster Gesetzgeber der Schweiz – so hält es die Bundesverfassung fest – ist das Schweizer Volk und die Kantone. "Doch in aller Stille entmachten Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre in unheimlichem Zusammenspiel den Verfassungsgeber. Hier gibt die Selbstbestimmungsinitiative Gegensteuer und stellt sicher, dass die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und dass – mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts – die in der Verfassung festgeschriebene schweizerische Rechtsordnung gilt", so die SVP in ihrer Mitteilung.

Selbstbestimmungsinitiative 2016: keine fremden Richter für die Schweiz

Die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz werde unterlaufen. Volk und Stände hätten beispielsweise der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung, aber auch der Verwahrungsinitiative zugestimmt. Politiker und Gerichte aber verweigern die Umsetzung unter Berufung auf nicht zwingendes internationales Recht (Völkerrecht). Die Absicht, so die SVP, sei eindeutig: die direkte Demokratie, d.h. die schweizerische Besonderheit, wonach die Bürger den Souverän bilden, soll eingeschränkt, ja gar ausgeschaltet werden. "Das ist ein Staatsstreich gegen die in der Verfassung geltende Rangordnung im Staat."

Was die Selbstbestimmungs-Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ will:

  • Rechtssicherheit und Stabilität erhalten, indem das Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geklärt wird;
  • die Selbstbestimmung der Schweizerinnen und Schweizer und damit die weltweit einzigartige direkte Demokratie bewahren;
  • das von Volk und Ständen selbstbestimmte Schweizer Verfassungsrecht als oberste Rechtsquelle;
  • verhindern, dass die Elitokratie (Verwaltung, Regierung, Richter, Professoren) das Volk mehr und mehr entmachten;
  • eine automatische („dynamische“) Übernahme von EU-Recht und internationalem Recht (Völkerrecht) verhindern;
    die Unabhängigkeit bewahren und damit Freiheit und Wohlstand sichern;
  • dass sich Bundesrat und Parlament wieder an den Volkswillen halten und Volksentscheide umsetzen wie beispielsweise bei der Steuerung der Zuwanderung und der Verwahrungsinitiative.

"Staatsstreich gegen den Souverän"

"Oberster Gesetzgeber unseres Landes – so hält es die Bundesverfassung fest – ist das Schweizer Volk und die Kantone. Doch in aller Stille entmachten Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre in unheimlichem Zusammenspiel den Verfassungsgeber", so der ehemalige Bundesrat Christoph Blocher zur Selbstbestimmungsinitiative.

Quelle: SVP.ch

Werbung
InternetGrafik.com Webdesign Grafik Textildruck